Krieg und Frieden

Quelle: F. Merz: Du willst keinen Krieg … nun, Frieden, den findet man auf jedem Friedhof‘! – YouTube

13. November 2024: F. Merz: „Freiheit ist uns wichtiger als Frieden!“

13. November 2024: F. Merz: „Frieden gibt’s auf jedem Friedhof!“

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05. März 2025 HJK

Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt,
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, (…)“
Dann muss der Deutsche Bundestag ja schnellstens für eine Änderung der Präambel
sorgen: „(…) dem Frieden auf jedem Friedhof zu dienen (…) und alles, was dieses Mitglied
der Partei, die nach 1945 den übelsten Nazis „Heimat“ gegeben hat, danach, bis heute, noch
geäußert hat, lässt annehmen, dass er wohl vielen Menschen den Frieden auf jedem
Friedhof zugänglich machen möchte.

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Charta der Vereinten Nationen

Kapitel VI

Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 33

  1. Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl.
  2. Der Sicherheitsrat fordert die Parteien auf, wenn er dies für notwendig hält, ihre Streitigkeit durch solche Mittel beizulegen.

 

  • 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) – Verbrechen der Aggression

(1) (…)

(2) 1Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahre bestraft.

2Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

  1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstigen Angriffshandlungen begangen worden ist oder
  2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) (…)

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) (…)

 

  • 80a Strafgesetzbuch (StGB) Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

(…)

 

Artikel 24 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

(…)

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

(…)

 

Artikel 25 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

 

Artikel 26 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

‚(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

(…)

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Philosophische Betrachtung des Krieges
13.03.2025 Hans-Joachim Krüger

Eine philosophische Betrachtung des Krieges führt zu den tiefsten Widersprüchen der menschlichen Existenz. Krieg, in seiner Essenz, ist ein Paradox: einerseits Ausdruck von Zerstörung und Leid, andererseits Träger von Wandel und Innovation. Durch die Jahrhunderte haben Denker versucht, seine Ursprünge, seine Notwendigkeit oder seine Unvermeidbarkeit zu ergründen.

Für den Philosophen Thomas Hobbes ist der Krieg ein natürlicher Zustand des Menschen, geboren aus Egoismus und dem Streben nach Macht in einer Welt der Knappheit. Dieser Zustand „aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes) erfordert seiner Ansicht nach eine starke zentrale Autorität, um Frieden zu sichern.

Im Gegensatz dazu sah Immanuel Kant im Krieg eine Herausforderung, die überwunden werden sollte. Kant träumte von einem „Ewigen Frieden“, den er durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Kooperation als erreichbar ansah – ein Ideal, das viele bis heute inspiriert.

Carl von Clausewitz beschrieb den Krieg als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mittel“. Dies verdeutlicht, wie stark Krieg mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen verknüpft ist. Es ist ein Instrument, oft mit unmoralischen Folgen, das den Willen anderer durchsetzt.

Ethik und Moral werden im Krieg oft auf die Probe gestellt. Die Frage, ob ein Krieg „gerecht“ sein kann, beschäftigt Philosophen seit der Antike. Augustinus von Hippo und später Thomas von Aquin legten Kriterien für den „gerechten Krieg“ fest, doch auch sie rangen mit der Frage, ob Gewalt jemals mit einer höheren Moral vereinbar sein kann.

Gleichzeitig gibt es eine Existenzielle Perspektive, die den Krieg als Spiegel des Menschen betrachtet. Er zeigt die Dunkelheit des Hasses und die Hoffnung des Überlebens. Er zwingt zur Auseinandersetzung mit unseren tiefsten Schwächen und Stärken.

Der Krieg mag aus der Menschheitsgeschichte nicht wegzudenken sein, doch bleibt die Frage: Kann die Menschheit lernen, über den Krieg hinauszuwachsen, oder bleibt er eine unausweichliche Realität?

Diese Betrachtungen sind weder abschließend noch endgültig, sondern ein Aufruf zur Reflektion.

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Notwendigkeit einer starken zentralen Autorität

14.03.2025 Hans-Joachim Krüger

Der Zustand des „Kriegs aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes) nach Thomas Hobbes verdeutlicht die Notwendigkeit einer starken zentralen Autorität zur inneren und äußeren Friedenssicherung. Hobbes‘ Philosophie betont, dass nur durch eine solche Autorität ein Zustand der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit, Toleranz und Dialogfähigkeit erreicht werden kann, der die Grundlage für dauerhaften Frieden bildet. In seinem Modell ist Frieden die Abwesenheit von Krieg und Gewalt. Im Gegensatz dazu sieht Immanuel Kant den Frieden als die Herrschaft des Rechts, in der Gerechtigkeit und Gesetzmäßigkeit die obersten Prinzipien sind.

Diese Philosophen haben nicht den Frieden analysiert, den Friedrich Merz als nur auf Friedhöfen existent beschreibt, sondern sie haben die Möglichkeit eines Friedens zwischen den Völkern auf dieser Erde aufgezeigt. Um diesen Frieden zu sichern, ist eine starke zentrale Autorität unerlässlich. Diese Persönlichkeit muss außergewöhnliche Eigenschaften besitzen, um Vertrauen, Stabilität und Hoffnung zu vermitteln:

  1. Charakterliche Voraussetzungen:
    • Integrität: Absolute Aufrichtigkeit und moralische Prinzipien, um als unbestechlich und vertrauenswürdig wahrgenommen zu werden.
    • Empathie: Die Fähigkeit, die Bedürfnisse und Ängste der Menschen zu verstehen und gerechte sowie kluge Entscheidungen zu treffen.
    • Entschlossenheit: Mut und Standfestigkeit, um schwierige Entscheidungen zu treffen und Widerstände zu überwinden.
    • Bescheidenheit: Die Einsicht, dass Macht zum Wohle der Gemeinschaft und nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden sollte.
    • Vision: Eine klare Vorstellung einer friedlicheren und gerechteren Zukunft, die die Menschen inspiriert und motiviert.
    • Charisma: Die Fähigkeit, andere zu begeistern und für den gemeinsamen Zweck zu mobilisieren.
  2. Politischer Einfluss:
    • Legitimität: Die Führung muss von den Menschen als rechtmäßig anerkannt werden, sei es durch demokratische Wahl, gesellschaftliches Vertrauen oder kulturelle Übereinstimmung.
    • Verhandlungsgeschick: Diplomatische Fähigkeiten sind entscheidend, um Konflikte zu entschärfen und Kompromisse zu finden.
    • Internationale Kooperation: Die Fähigkeit, Allianzen zu schaffen und internationale Zusammenarbeit zu fördern, um Frieden über nationale Grenzen hinweg zu sichern.
    • Kontrollierte Macht: Die Fähigkeit, Macht weise einzusetzen, um Ordnung zu bewahren, ohne autoritär zu handeln. Institutionen und Mechanismen der Demokratie müssen die Macht kontrollieren, um Willkür zu verhindern.
    • Rechtsstaatlichkeit: Die Führung muss die Grundlagen von Gesetzen und Gerechtigkeit respektieren und durchsetzen.

Derzeit scheint es in Deutschland und der EU keine solche Persönlichkeit zu geben. Doch die Hoffnung auf eine bessere Zukunft bleibt bestehen. Die Geschichte zeigt uns, dass große Führer oft in Zeiten der größten Not hervortreten. Mit einem gemeinsamen Willen zur Veränderung und einem unerschütterlichen Glauben an die Prinzipien der Gerechtigkeit und des Friedens können wir die Grundlagen für eine solche Führungspersönlichkeit schaffen. Lasst uns daran arbeiten, eine Welt zu gestalten, in der Frieden und Gerechtigkeit nicht nur Ideale, sondern gelebte Realität sind.

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